Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

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Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 04.12.2013 12:29

Hallo zusammen,

Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor
http://www.golem.de/news/telekom-verbra ... 03148.html

Und jetzt schauen wir mal, ob das auch so gut läuft wie bei der Klage gegen die Festnetzdrosselung.
Mir ist schon klar das es erst mal nur um kleine Begriffe geht, die vermutlich dann von der Telekom geändert werden, trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich möcht mich auch bei Jochen und den anderen Mitstreitern für das Engagement bedanken!
Die neue Webseite zur LTE Drosselung findet man unter: http://www.LTE-Drossel.de

Hier gehts zu den Aktuellen Nachrichten zum Thema LTE:
http://www.lte-drossel.de/Nachrichten

Meiner Meinung sehr viele wichtige Informationen die auf der Webseite gesammelt wurden!

Immer wieder wurden die Verbaucherzentralen von Betroffeneb angeschrieben,
um den Verbraucherzentralen das Thema richtig zu erklären.

Ich hoffe die Telekom bekommt einen Riegel vorgeschoben bzw. die Drosselung wird gelockert.
30 GB pro Monat hat nichts mit zeitgemäßer Breitbandversorgung zu tun.


Informationen findet man auch im Telekom Forum.


Weitere Quellen:
Verbraucherschützer mahnen Telekom wegen LTE-Drossel ab
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 60221.html

Telekom will auch bei Festnetz-LTE auf "Flatrate" verzichten (Update 4.12.2013 19:12)
http://www.teltarif.de/telekom-reaktion ... 53585.html

Gruß Robert
Zuletzt geändert von Dino75195 am 05.12.2013 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 04.12.2013 17:50

Hier die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale-Sachsen.de

04.12.2013
Die Drossel vom Lande
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Geschwindigkeitsdrosselung in LTE-Tarifen der Telekom ab
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom Deutschland GmbH wegen ihrer Tarife zum Internet via Funk abgemahnt. "Wir sind der Meinung, dass der Tarif ‚Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht", informiert Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

"Surfen mit bis zu 100 MBit/s" – so wirbt der Bonner Konzern für seine Tarife zu Internet via Funk, über das so genannte LTE. Verbraucher in den überwiegend ländlichen Regionen ohne DSL sollen damit endlich in den Genuss des schnellen Internets kommen können. Doch das Vergnügen währt nicht lange: Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard zu 34,94 € etwa ab 10 Gigabite und beim Tarif M zu 39,95 € ab 15 Gigabite. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt. Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden. Noch schlimmer wird es, machen gleichzeitig mehrere Nutzer von der Anschlussnutzung Gebrauch. Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen. Auch die längst überfällige Verbesserung der Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem Internet, maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert, bleibt trotz der nunmehr ausgebauten Technik weiterhin auf der Strecke", so Henschler.

Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls werden die Gerichte über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden müssen. Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass die Telekom Internettarife im Festnetz, die eine Geschwindigkeitsdrosselung vorsehen, nicht als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit bewerben darf (AZ: 26 O 211/13).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Pressemitteilungen kann man ja 1 zu 1 übernehmen, oder?

Hier der Orginallink:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... -vom-lande

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 05.12.2013 19:45

Telekom streicht "Internet Flat" aus LTE-Tarif
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 61549.html

Ich hoffe die Telekom kommt nicht so einfach davon!

Es ist dringed notwendig dass die Drosselung aufgehoben wird, um zu erkenne das LTE kein Festnetzersatz ist.
Dann sehen wir alle endlich, wie erfolgreich die Digitale Dividende 1 ist. :!:

Dann könnte ja endlich in Glasfaser investiert werden... ;)
Natürlich wird es vermutlich nicht so kommen, trotzdem setzte ich mich dafür ein.

Es bleibt spannend!

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Rudi Rock » 06.12.2013 20:19

Hallo
Ein Hallo, auch an alle „Telekom- Forums Besucher“, die über den dort hinterlassenen Link den Weg hierher fanden.
Beim festnetzgebundenen LTE via Funk scheint ja nun doch noch Bewegung ins Tarif- Leben zu kommen. Unter: change.org ist dazu trotz allem eine neue Petition erschienen. Auch wenn manche jetzt sagen werden, warum denn noch eine Petition? Jetzt, wo doch die Telekom einlenkt. Lenkt sie aber wirklich ein? Oder ist das nur Schadensbegrenzung mit einer kosmetischen Umgestaltung?
Ich gehe mal davon aus, das gerade unter dem Gesichtspunkt, das der Staat sich offenbar aus der Ausbaufinanzierung zurückzieht, bei der Drosselung erst einmal gar nicht so viel ändern wird. Die Anbieter dürfen die LTE- Vertragslaufzeiten auf 4 Jahr erhöhen. Ich gehe mal davon aus, das der neue designierte Telekomchef der Kanzlerin die Zusage gab, das die Tarife (preislich gesehen) gleich bleiben oder sich nicht allzu sehr erhöhen werden.
Nach den jüngsten Ereignissen (Urteil, Abmahnung) wird das Wort Drossel bei der Telekom mit Sicherheit zum Unwort erklärt worden sein. Jeder Kunde kann sich wohl zukünftig ein entsprechendes Volumen kaufen. Preis ab 35 oder 40 €. Ist das Volumen aufgebraucht, bekommst Du vom Anbieter kostenfrei eine Notfallsurfgeschwindigkeit von 384 Kbit/s zu Verfügung gestellt. Wer möchte, kann wie bisher Volumen nachkaufen. Weitere 10 GB dann für jeweils 15 €, oder so. Die Verpackung bekommt also einen neuen Namen, nur der Inhalt bleibt.

Für ein ungedrosseltes Internet müssen wir weiter kämpfen. Egal ob es Beiträge in Foren, wie diesen sind, oder Schreiben an Politiker, Verbraucherorganisationen, Bundesnetzagentur oder andere Entscheidungsträger. Ohne diese Schreiben, wird es keine Verbesserungen geben. Auch Petitionen sind ein Weg, vor allem dann, wenn DSL- Nutzer diese ebenfalls mit unterstützen. Die Drosselung ist zwar bei DSL erst einmal vom Tisch, sie wird aber in einer neuen Form zurückkommen.
Die Petitionen: http://www.change.org/de/Petitionen/zur ... e-aufheben
und https://www.openpetition.de/petition/on ... r-anpassen sowie
https://www.openpetition.de/petition/on ... drosselung
sind auch über http://www.lte-drossel.de bzw. http://www.bonitz-pleissa.de/LTE-und-die-Drossel
zu erreichen. Unterstützt sie alle und was fast noch wichtiger ist, helft mit, die Petitionen zu verbreiten bzw. zu teilen, wie sich das heute nennt (hab es nicht so mit den sozialen Netzwerken).
Die Wichtigkeit der Breitbandversorgung wird auch in diesem Artikel: http://www.schnelles-internet-in-bayern ... rprogramm/
gut hervorgehoben.
Rudi Rock
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LTE und Hybrid sind ein guter Ersatz wenn nichts anderes geht, aber stets nur der drittbeste Zugang zu den unendlichen Weiten des World Wide Web
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 07.12.2013 09:40

Guten Morgen Rudi, Danke für die Informationen.

Ich kann nur sagen wie recht du hast.
Danke für deinen Einsatz!

Der letzte Link geht nicht, ich denke du meinst folgende Seite
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/

Eine gute Diskussion zum Thema LTE Drosselung findet man auch auf folgender Webseite:
LTE Drosselung bitte auch anheben, von 384 Kbit/s auf 2 Mbit/s!
https://feedback.telekom-hilft.de/quest ... t-s?page=3


Ich möchte mich auch noch bei den Beteiligten bedanken, die die Stellungnahme von geteilt.de zum Thema Digitale Dividende erstellt haben (2009):
viewtopic.php?f=47&t=7146

Damals wurde von geteit.de schon gefordert:
Zusammenfassend fordert die Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- folgende konkrete Nachbesserungen des Vergabeverfahrens:

• Verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Versorgungsgüte (garantierte Mindestbandbreite, Verzicht auf Volumenbegrenzungen)
• Deutlich höhere Ausbauvorgaben für die Prioritätsstufe 1 (möglichst 100 Prozent)
• Erheblich kürzere Gesamtzeitvorgaben (maximal bis 2011)
• Festlegung von Sanktionen bei Verletzung der Versorgungsauflagen


Und damit hatte die ersteller Vollkommen recht!
Was bringt die Digitale Dividende ohne Ausbauvorgaben und Vorgaben zur Mindestbandbreite?

Das sieht man jetzt 4 Jahre später, immer noch ist die Drosselung bei LTE bei einer Geschwindigkeit von 0,384 Mbit/s.


2010 sollten schon 1 Mbit/s für jeden Haushalt in Deutschland möglich sein.
Wir haben übrigens 4 Jahre später... und immer noch ist 1 Mbit/s bei LTE nicht möglich (nach der Drosselung)
SAT DSL ist keine Alternative.

Meiner Meinung nach liegt die Aktuelle Mindestbandbreites inzwischen sogar bei 6 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload. 2018 sollen es 50 Mbit/s... Dor haben die meisten schon 100-200 Mbit/s...


Quelle für die Breitbandstrategie des BMWi:
Die Breitbandstrategiewirkt
Neuer Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung
http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/Mon ... b=true.pdf

Schönes Wochenende

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Rudi Rock » 09.12.2013 12:07

Hier der nicht funktionierende Link nochmal:
http://www.schnelles-internet-in-bayern ... rprogramm/
und falls er wieder nicht geht: schnelles-internet-in-bayern.de/foerderung/foerderprogramm/
drosselfreies Hybrid, Tarif S 16 Mbit,
LTE und Hybrid sind ein guter Ersatz wenn nichts anderes geht, aber stets nur der drittbeste Zugang zu den unendlichen Weiten des World Wide Web
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 17.12.2013 09:46

Hallo zusammen,

die Telekom hat die Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlängert.

am 12.12.2013 wurde auch Vodafone von der Verbraucher Zentrale Sachsen abgemahnt.
Turboschnell – auch ohne DSL?
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... hne-dsl--1


Turboschnell – auch ohne DSL?
Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Geschwindigkeitsdrosselung in LTE-Tarifen von Vodafone ab
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun auch die LTE-Internet-Tarife des Anbieters Vodafone abgemahnt. "Wir halten die Tarifinformationen im Angebot "LTE Zuhause" insgesamt für nicht transparent und sehen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher", informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Neben der fehlenden Klarheit der Tarifinformationen geht es in der Abmahnung auch darum, wie die Vodafone GmbH mit Sitz in Düsseldorf für ihr Angebot wirbt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen suggeriert das Unternehmen in seiner Werbung dem Verbraucher einen Tarif, der hinsichtlich seiner Funktionalität einem Festnetzanschluss gleicht. Tatsächlich jedoch wird der Anschluss nach Verbrauch eines bestimmten Volumens von – je nach Tarifklasse S, M oder L – 10, 15 oder 30 Gigabite auf 384 kbit/s gedrosselt. Von einem das Festnetz ersetzenden Anschluss kann hierbei keine Rede sein. Statt "turboschnell auch ohne DSL", wie es in der Werbung heißt, kommt dies eher wie der Internetkomfort des vergangenen Jahrtausends daher. Darüber hinaus hält die Verbraucherzentrale Sachsen die Verwendung des Begriffs Flatrate für nicht rechtmäßig, weil der Tarif eine Drosselung vorsieht. Für den Bereich des DSL-Festnetzes hatte das Landgericht Köln im Oktober 2013 bereits entschieden, dass Internettarife, die eine Geschwindigkeitsdrosselung vorsehen, nicht als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit beworben werden dürfen (AZ: 26 O 211/13, rechtskräftig).

Anfang des Monats hatte die Verbraucherzentrale Sachsen bereits die Telekom Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn wegen der Gestaltung ihrer Tarife für Internet über LTE abgemahnt. Sowohl die Telekom als auch Vodafone bieten aktuell Internet über Funk, das so genannte LTE, an. Die LTE-Angebote sind insbesondere für Verbraucher interessant, die in Regionen ohne DSL-Versorgung leben und daher für einen schnellen Internetzugang auf die LTE-Technik angewiesen sind.

Vodafone hat nun bis zum 6. Januar 2014 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls werden die Gerichte über die von der Verbraucherzentrale Sachsen kritisierten Punkte entscheiden müssen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... hne-dsl--1
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Haupti76 » 17.12.2013 12:00

Sehr schön. ;)
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 18.12.2013 18:29

Hier ein neuer Pressebericht der Verbraucherzentrale Sachsen

18.12.2013
Flieg, Drossel, flieg!
Nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert Telekom – Änderung der Drosselgeschwindigkeit noch offen
Anfang Dezember hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom wegen der Gestaltung der LTE-Tarife "Call & Surf Comfort via Funk" in mehreren Punkten abgemahnt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte zum einen kritisiert, dass die Telekom in der Präsentation der Tarife auf ihrer Homepage die Verbraucher nicht ausreichend deutlich über die Tatsache der Geschwindigkeitsdrosselung informiert. "In diesen Punkten hat die Telekom uns gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben und stellt nun in der Präsentation des Tarifs auf der Homepage die Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens deutlich dar", informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Abmahnung machte die Verbraucherzentrale Sachsen aber auch die ab der Drosselung geltende Surfgeschwindigkeit von 384 kBit/s selbst zum Gegenstand. Diese entspricht nur einem Bruchteil der im jeweiligen Tarif vorgesehenen Maximalgeschwindigkeit von 16, 50 bzw. 100 MBit/s. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist den Verbrauchern mit einer solch geringen Surfgeschwindigkeit die Nutzung ihrer Rechte aus dem LTE-Vertrag nicht mehr möglich. Dass dies etwa dann anzunehmen ist, wenn nach der Drosselung weniger als 10 Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit erreicht werden, hatte das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.10.2013 für den Fall einer Flatrate deutlich gemacht (Az. 26 O 211/13, rkr.). Das Gericht hat zur Begründung eigens den stetig steigenden Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet betont, den es "für ein breites Publikum und nicht lediglich für typische ‚Power-User‘" bejaht. "An diesem grundsätzlichen juristischen Maßstab muss sich die Deutsche Telekom in Bezug auf Ihre LTE-Tarife messen lassen und darf die Nutzer von Internet via Funk, die vom schnellen DSL abgekoppelt sind, nicht von der LTE-Datenautobahn direkt aufs Abstellgleiß befördern", findet Henschler. Immerhin bewirbt die Telekom ihre via Funk-Angebote ausdrücklich als Kompensation für einen DSL-Anschluss. Und nicht zuletzt stuft die Bundesnetzagentur ein Gebiet als "breitbandversorgt" ein, wenn dort LTE verfügbar ist. Von Breitband kann bei 384 kbit/s aber keine Rede sein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat der Deutschen Telekom deshalb in diesem wichtigen Punkt der Drosselungsgeschwindigkeit weitere Bedenkzeit eingeräumt und erwartet eine endgültige Stellungnahme bis zum 8. Januar 2014.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... el--flieg-


Ich hoffe die Verbraucherzentrale bleibt drann und schafft es die Drosselung auf 2 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload zu erhöhen. 100 GB Volumen wären auch wünschenswert.

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 08.01.2014 11:08

Und erneut wurde eine neue Frist gesetzt (15.1.2014)
08.01.2014
Letzter Aufruf

Telekom-Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen: neue Frist 15. Januar 2014
Im Dezember 2013 hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom mit Sitz in Bonn wegen ihrer LTE-Tarife "Call & Surf Comfort via Funk" abgemahnt. Während die Abgemahnte hinsichtlich der Anpreisung ihrer Tarife im Internet bereits am 17.12.2013 eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde ihr hinsichtlich der Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf 384 kBit/s eine weitere Frist bis zum 8. Januar 2014 eingeräumt. Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal Mal verlängert. Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 15. Januar Zeit, sich zu diesem Punkt der Abmahnung endgültig zu äußern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... ter-aufruf


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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 09.01.2014 09:10

Hier ein neuer Bericht bei Golem.de

384-KBit/s-Drosselung bei LTE könnte bald enden
http://www.golem.de/news/verbraucherzen ... 03797.html

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon spokesman » 09.01.2014 11:38

Dino hat geschrieben:Pressemitteilungen kann man ja 1 zu 1 übernehmen, oder?

ja, damit hatten wir noch nie Probleme - eigentlich sollte das auch für öffentliche Angebote von Anbietern gelten. Eigentlich sage ich weil wir hier bereits kleine "Problemchen" hatten, rechtlich gesehen sind wir da aber auf der sicheren Seite. Wer ein Angebot öffentlich darbietet muss auch damit rechnen, dass es öffentlich zitiert und diskutiert wird.

Ich danke euch für die Vorsicht und Fülle an Informationen..
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 17.01.2014 11:38

Hallo zusammen, wurde gerade frisch veröffentlicht!

7.01.2014
Landung der Drossel
Telekom-Abmahnverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen endet mit Verbesserungen und neuen Aufgaben
"Die Verbraucherzentrale Sachsen hat im Ergebnis ihrer Abmahnung der Telekom Deutschland GmbH in den meisten Punkten obsiegt", resümiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "In letzter Sekunde hatte die Telekom wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Tarife noch eine Lösung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden Call & Surf Comfort via Funk-Verträgen präsentiert, um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu vermeiden. Ab Januar 2014 haben diese die Möglichkeit, dreimal jeweils 10 GB schnelles Internet kostenfrei hinzu zu buchen." Die Telekom hat außerdem angeboten, im März 2014 das Nutzungsverhalten in den LTE-Bestandsverträgen in Bezug darauf transparent zu machen, ob diese Zubuchoption für die Mehrheit der Nutzer ausreichend ist. Dazu soll ermittelt werden, wie viele Nutzer von der dritten Zubuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Begrenzung auf drei Zubuchungen kann dann ggf. nochmals angepasst werden.

Bereits wenige Tage nach der Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen im November 2013 hatte die Telekom am 5.12.2013 die Gestaltung der LTE-Tarife auf ihrer Homepage entsprechend den Forderungen der Verbraucherzentrale Sachsen nach mehr Klarheit und Transparenz geändert. Jetzt wird deutlich dargestellt, dass man zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes Volumen erhält und nach dessen Verbrauch nur noch mit 384 kbit/s weitersurfen kann, es sei denn, man bucht kostenpflichtig weiteres schnelles Volumen hinzu.

Hinsichtlich der Höhe der Drosselgeschwindigkeit hatte sich die Telekom Fristverlängerung erbeten und war dann im Januar 2014 mit einem Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugegangen. "In diesem Gespräch haben wir sehr deutlich gemacht, dass es uns um eine verbesserte Versorgung der Nutzer geht, die auf die Versorgung mit Internet via Funk angewiesen sind und zum Angebot der Telekom oft keine Alternativen haben", so Henschler. Die betroffenen Nutzer müssen für den Verbrauch eines bestimmten Internetvolumens viel mehr bezahlen als bei einem vergleichbaren DSL-Tarif, obwohl der LTE-Tarif von der Telekom als gleichwertiger Ersatz für einen Festnetzanschluss beworben wird und auch technisch wie ein solcher funktioniert. "Die Telekom ist den Verbrauchern und Verbraucherinnen hier leider gar nicht entgegengekommen. Sie bremst die LTE-Nutzer auch weiterhin auf Schneckentempo ab und verweist alle diejenigen, die ihren Vertrag nach dem 5.12.2013 abgeschlossen haben, auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Hinzubuchung", bedauert Henschler.

Nach der ausreichend deutlichen Darstellung ihrer Tarife wird die Telekom daher nun weiter auf 384 kbit/s drosseln. Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden. Immerhin ist die Telekom neben Vodafone der einzige Wettbewerber auf dem LTE-Markt. Der Gesetzgeber muss den Anbietern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen aber als Kompensation für deren marktbeherrschende Stellung bestimmte Pflichten diktieren, wenn es um die Grundversorgung der Verbraucher mit dem Internet geht.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... er-drossel


Soweit ich das verstanden habe, können Kunden die noch einen alten Telekom LTE Vertrag haben 30 GB umsonst dazu buchen (3 mal kann 10 GB nachgebucht werden). Die Drosselung bleibt leider weiterhin auf 0,384 Mbit/s

die 30 GB sind natürlich besser wie nichts.

Einige Fragen sind aber noch offen...
Was ist mit den Kunden die jetzt einen neuen Vertrag buchen? Die bekommen weiterhin nur 30 GB?
Was ist mit Kunden von Vodafone?

Die Kunden die Bei der Telekom sind haben natürlich Glück... 60 GB ist besser als 30 GB.

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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 17.01.2014 12:44

Auch die Telekom hat sich zu Wort gemeldet

http://blog.telekom.com/2014/01/17/tran ... -via-funk/


Zitat Telelkom:
Neuer Tarif für Kunden auf dem Land
Dabei wollen wir es aber nicht belassen: Wir haben die Sorge vor allem der Kunden gehört, die in unterversorgten eher ländlichen Gebieten – so genannten „weißen Flecken“ – leben und auf die Funk-Tarife angewiesen sind. Wir werden für sie einen speziellen Tarif entwickeln, der ein deutlich höheres Inklusivvolumen, dafür aber eine geringere Maximalgeschwindigkeit enthält.
Quelle: http://blog.telekom.com/2014/01/17/tran ... -via-funk/


Das klingt schon nicht schlecht, aber warten wir auf die speziellen Tarife.

Gruß Robert
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Re: Verbraucherzentrale geht gegen Drosselung bei LTE vor

Beitragvon Dino75195 » 20.01.2014 11:04

Hallo zusammen,

da Vodafone sich nicht zur Abmahnung geäußert hat, geht die Verbraucherzentrale Sachsen gegen Vodafone vor.
Richtig so :)
Aber schauen wir mal was raus kommt.

Endlich befasst sich auch mal ein Gericht mit dem Thema!

anbei die Pressemeldung der VZ Sachsen.


20.01.2014
LTE vor Gericht
Internet via LTE: Vodafone zeigt sich nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen unbeweglich – Klage wird folgen
"Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen und ergänzt: "Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen."

Wegen unlauterer Werbung für ihr Internetangebot via Funk "LTE Zuhause" hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Vodafone GmbH mit Sitz in Düsseldorf im Dezember 2013 abgemahnt. Schnelles Internet versprechen die Vodafone-Tarife LTE Zuhause S, M bzw. L. Allerdings nur häppchenweise, denn nach dem Verbrauch eines jeweiligen von der Tarifklasse abhängigen Volumens schlägt die Drossel zu und der Anschluss wird auf eine Geschwindigkeit von 384 kbit/s zurückgesetzt. Kann oder will der Nutzer mit diesem Schneckentempo nicht leben, bleibt ihm nur, zusätzlich zum monatlichen Vertragsentgelt weitere Häppchen vom schnellen Internet kostenpflichtig hinzu zu buchen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.

Diese Sichtweise wird die Verbraucherzentrale Sachsen nun in einer Klage gegen Vodafone auch den Richtern erläutern. Dabei wird sie in dem einzuleitenden Gerichtsverfahren auch die Frage auf den Prüfstand stellen, inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist. Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft auf eine rasche Klärung im Sinne der vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus Mangel an leitungsgebundenem Breitbandanschluss auf die Angebote via Funk angewiesen sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... or-gericht
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