Zur von geteilt.de versandten Stellungnahme zum BNetzA-Entwurf einer Transparenzverordnung wurde am 30.03.2014 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Verordnung zur Transparenz von Breitbandinternetanschlüssen längst überfällig
Initiative -geteilt.de- nimmt Stellung zum Entwurf der Bundesnetzagentur
Der Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur wird vom Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V. als längst überfällige Maßnahme grundsätzlich begrüßt. "Kaum ein anderes Produkt am Markt ist derart intransparent, wie der Breitbandinternetanschluss. Verbraucher kaufen oft die 'Katze im Sack'. Anbieter werben mit Parametern, die sie tatsächlich gar nicht garantieren können. Das muss ein Ende haben!", fordert Bernd Rudolph, 2. Vorsitzender des Bundesverbandes.
-geteilt.de- verkennt allerdings nicht, dass mit der Verordnung das noch immer bestehende Problem der hunderttausendfachen Unterversorgung nicht aus der Welt geschafft wird. Eine Auswahl von mehreren vergleichbaren Breitbandzugängen gibt es zudem nur in Ballungszentren. Den meisten Nutzern steht wohl nur jeweils ein Produkt zur Verfügung. Mehr Transparenz hilft in dem Fall zunächst nicht viel. Sie ist aber geeignet, den wahren Zustand der Versorgung offenzulegen. Insofern trägt sie u. U. zu einem zielsicheren Breitbandausbau bei.
Kritik äußert der Bundesverband an verschiedenen Formulierungen des Verordnungsentwurfs. So wird den Anbietern mit einem Passus "soweit verfügbar" Gelegenheit gegeben, sich der Verpflichtung zur Transparenz zu entziehen. -geteilt.de- fordert eine für alle Anbieter geltende Verbindlichkeit.
Die vorgeschlagenen Regelungen zu Volumenbeschränkungen sind aus Sicht des Bundesverbandes ein Vorgriff auf die von breiten Kreisen der Gesellschaft abgelehnte Abschaffung der Netzneutralität. Rudolph: "Wir halten Volumendrosselungen aufgrund der daraus resultierenden Einschränkung der Informationsfreiheit grundsätzlich für falsch. In der Vorgabe, bestimmte Dienste aus diesen Drosselungen herauszunehmen, sehen wir eine drohende Durchkommerzialisierung des Netzzugangs. Die Folgen für die Verbraucher sind unabsehbar. Deshalb lehnen wir jeden Eingriff in die Netzneutralität entschieden ab."
Auf Unverständnis stößt die im Verordnungsentwurf enthaltene Formulierung zur Herausgabe der Zugangskennungen an die Verbraucher. Dies soll erst nach Aufforderung erfolgen. Wenn aber ein auch von -geteilt.de- abgelehnter "Routerzwang" verhindert werden soll, ist dies nicht richtig. Wer eigene Endgeräte nutzen will, wird diese bereits zum Zeitpunkt der Schaltung des Netzzugangs einsetzen wollen. Deshalb müssen die Zugangsdaten vor der Bereitstellung des Zugangs unaufgefordert übergeben werden.
Alles in allem ist die Transparenzverordnung für Verbraucher ein Schritt in die richtige Richtung. Die Verordnung hebt die Unterversorgung nicht auf, sie schafft aber Klarheit über die tatsächliche Situation. "Deshalb begrüßen wir die Verordnung grundsätzlich. Einige Unschärfen gilt es noch zu ändern. Wir hoffen, dass die BNetzA unsere Anregungen aufgreift.", so Rudolph abschließend.