Fragen zum Vergabeverfahren Offener Netzzugang
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in unserer Initiative wird die laufende Versteigerung der Frequenzen und die damit ver-bundenen Hoffnungen auf eine bessere Breitbandversorgung der Bevölkerung kontrovers dis-kutiert. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die ich Ihnen gern zur Beantwortung übersenden möchte. Über eine kurzfristige Bearbeitung würde ich mich freuen.
1.
Einige Bundesländer haben nur wenige Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen gemeldet. Gleichwohl gibt es nach unserer Kenntnis auch in diesen Ländern (z.B. in Nordrhein-Westfalen) viele unterversorgte Kommunen. Hat die BNetzA Kenntnis darüber, warum es so unterschiedliche Verfahrung der Meldung gab? Besteht für die unterversorgten Gemeinden, die nicht gemeldet wurden, trotzdem eine Verpflichtung zum Ausbau, bzw. kann diese nach-träglich erteilt werden?
2.
Durch einige Bundesländer wurden explizit Ortsteile benannt. Sind diese für den Vollzug der Vergaberegeln relevant oder beziehen sich die Verpflichtungen jeweils auf das ganze Ge-meindegebiet?
3.
Die Vergaberegeln sehen eine Anrechnung der Versorgung mit alternativen Technologien bzw. durch andere Anbieter auf die Ausbauverpflichtung vor. Was ist in diesem Zusammen-hang als gleich- oder höherwertig zu verstehen? Den Frequenzzuteilungsinhabern ist es be-kanntlich freigestellt, mit welchen Technologien sie die Frequenzen nutzen (HSPA, UMTS, LTE …). Alle Technologien haben unterschiedliche Spitzendatenraten. Bezieht sich die ge-nannte Aussage auf eine bestimmte Basisdatenrate? Wie ist diese ggf. definiert?
Inwiefern ist die Anrechnung zudem räumlich zu verstehen? Besteht die Anrechnungsmög-lichkeit nur, wenn die Gemeinde vollständig alternativ versorgt ist? Oder genügt hierfür eine teilweise Versorgung?
Wie plant die Bundesnetzagentur, diese Angaben zu prüfen?
4.
Verpflichten die Vergaberegeln die Frequenzzuteilungsinhaber zu einem ausschließlichen Ausbau in den jeweiligen Prioritätsstufen oder können beim Ausbau höherer Stufen quasi nebenbei auch Gebiete in niedrigeren Stufen „mitversorgt“ werden? Also kann eine Sendean-lage am Rand einer Großstadt auch vor der vollständigen Versorgung höherer Stufen betrie-ben werden, wenn damit Gemeinden in höheren Stufen mitversorgt werden?
5.
In den Listen der Städte und Gemeinden sind -wie bereits erwähnt- auch eine Reihe enthalten, die bereits alternativ versorgt sind. Wie will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass in den angestrebten 90 Prozent gerade die unterversorgten Kommunen enthalten sind? Kennt die Bundesnetzagentur diese Kommunen bzw. Ortsteile im Detail?
6.
Durch einige Bundesländer wurden keine Kommunen in den Prioritätsstufen 2 bis 4 genannt. Haben die Frequenzzuteilungsinhaber in diesen Bundesländern ihre Ausbauverpflichtung mit der Versorgung der wenigen in Stufe 1 enthaltenen Gemeinden vollständig erfüllt und können fortan die Frequenzen nach eigenen Vorstellungen einsetzen?
7.
Sind die Länder Berlin, Hamburg und Bremen von der Ausbauverpflichtung ausgenommen? Können die Frequenznutzungsinhaber in diesen Ländern sofort nach der Zuteilung die Fre-quenzen nach eigenen Vorstellungen nutzen oder gilt die Ausbauverpflichtung vielmehr für das gesamte Bundesgebiet?
Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass wir Schreiben unserer Initiative und die Antworten darauf in unserem Forum (http://geteilt.de) veröffentlichen.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Gruß