P6_TA(2007)0261
Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu der Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik (2006/2273(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Überwindung der Breitbandkluft“ (KOM(2006)0129),
– unter Hinweis auf den Bericht des Forums über die digitale Kluft vom 15. Juli 2005 über Breitbandzugang und öffentliche Förderung in unterversorgten Gebieten,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Frühjahrsgipfel „Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Ein Jahr der Ergebnisse“ (KOM(2006)0816),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Hochgeschwindigkeitsverbindungen für Europa: Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation“ (KOM(2004)0061),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und dienste (KOM(2006)0334),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) ,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0229),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „i2010 – Erster Jahresbericht über die europäische Informationsgesellschaft“ (KOM(2006)0215),
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 854/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien ,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Leitlinien für die Kriterien und Modalitäten des Einsatzes der Strukturfonds zur Förderung der elektronischen Kommunikation“ (SEK(2003)0895),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein marktorientierter Ansatz für die Frequenzverwaltung in der Europäischen Union“ (KOM(2005)0400),
– in Kenntnis des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2007 in der Rechtssache France Télécom SA gegen Kommission (Rechtssache T-340/03), mit dem die Klage der Aktiengesellschaft France Télécom SA bezüglich der Entscheidung der Kommission von 2003 über die nachteilige Preisfestsetzung bei ADSL basierten Internetzugangsdiensten für die allgemeine Öffentlichkeit in all ihren Teilen abgewiesen wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Eine zukunftsgerichtete Frequenzpolitik in der Europäischen Union: zweiter Jahresbericht“ (KOM(2005)0411),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. März 2006 zu einer Informations-gesellschaft für Wachstum und Beschäftigung , vom 1. Dezember 2005 zu den europäischen Vorschriften und Märkten im Bereich der elektronischen Kommunikation 2004 und vom 23. Juni 2005 zur Informationsgesellschaft ,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A6 0193/2007),
A. in der Erwägung, dass die Entwicklung des Internets und die Breitbandtechnologie die Weltwirtschaft verändert, Regionen und Länder miteinander verbunden und ein dynamisches Modell geschaffen haben, bei dem der einzelne Bürger unabhängig von seinem Wohnort nie da gewesene Möglichkeiten in Bezug auf Information, Kommunikation, Einflussnahme, Teilnahme, Konsum, Berufsleben und Unternehmertum wahrnehmen kann,
B. in der Erwägung, dass der Ausbau der Breitbandverbindungen die Integration und Kohäsion in der Europäischen Union verstärken wird,
C. in der Erwägung, dass gemäß den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 vorrangig für die „Gewährleistung der Verfügbarkeit von IKT-Infrastruktur und verwandter Dienstleistungen in den Fällen“ gesorgt werden soll, „in denen der Markt diese nicht zu tragbaren Kosten und auf dem Niveau anbietet, das erforderlich ist, um die verlangten Dienste zu unterstützen, vor allem in abgelegenen und ländlichen Gebieten sowie in den neuen Mitgliedstaaten“,
D. in der Erwägung, dass der Wert des Internets und der Breitbandverbindungen mit jedem neuen Nutzer exponentiell zunimmt, was von wesentlicher Bedeutung ist, wenn Europa eine führende wissensbasierte Gesellschaft werden soll, und dass eine Neuzuteilung der Frequenzen die Gelegenheit bietet, unzureichend versorgte Gebiete an der Informationsge-sellschaft zu beteiligen,
E. in der Erwägung, dass die 500 Millionen Bürger, die eine wichtige Rolle auf dem EU-Binnenmarkt spielen, weltweit gesehen eine einzigartige kritische Masse darstellen, die zur Entwicklung neuer innovativer Dienstleistungen benötigt wird, die wiederum mehr Möglichkeiten in der gesamten Union eröffnen würden; in der Erwägung, dass dies den Nutzen verdeutlicht, den Europa insgesamt aus dem Zugang jedes EU-Bürgers zu einem Breitbandanschluss zieht,
F. in der Erwägung, dass das Gericht erster Instanz in seinem oben genannten Urteil in der Rechtssache France Télécom SA gegen Kommission festgestellt hat, dass das schnelle Wachstum des Breitbandsektors die Anwendung der Wettbewerbsregeln nicht ausschließen kann,
G. in der Erwägung, dass sich in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Breitbandver-bindungen nahezu verdoppelt und die Zahl der Breitbandnutzer nahezu vervierfacht hat; in der Erwägung, dass diese Entwicklungen vom Markt bestimmt und durch Wettbewerb verstärkt wurden, was beweist, wie wichtig es ist, keine Marktverzerrungen zu schaffen,
H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, in denen ein größerer Wettbewerb im Breitbandsektor und ein größerer Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien herrscht, auch über eine höhere Breitbandabdeckung und -verbreitung verfügen,
I. in der Erwägung, dass Onlinedienste wie E-Government, E-Health, E-Learning und E-Procurement nur umfassend wirksam werden und die Kohäsion stärken können, wenn sie einer breiten Masse der EU-Bürger und der Geschäftswelt durch Breitbandanschlüsse zugänglich gemacht werden,
J. in der Erwägung, dass Breitbandinternetverbindungen zu einem fortschrittlicheren und für alle zugänglichen Gesundheitssystem beitragen können, das sich die Ferndiagnose und Fernbehandlung in weniger entwickelten Regionen zu Nutzen macht,
K. in der Erwägung, dass Breitbandinternetverbindungen zu einem fortschrittlicheren und für alle zugänglichen Bildungswesen beitragen könnten, das Anwendungen für den Fern-unterricht in Regionen mit einer unzufriedenstellenden Bildungsinfrastruktur anbieten würde,
L. in der Erwägung, dass Breitbandverbindungen mit einer geringen Übertragungsgeschwindigkeit nicht mehr für die funktionale Nutzung anspruchsvollerer Internetdienste und Videoinhalte geeignet sind,
M. in der Erwägung, dass durch die rasche Weiterentwicklung von Internetdiensten und
-inhalten ein Bedarf an Breitbandverbindungen mit hoher Ãœbertragungsgeschwindigkeit entsteht,
N. in der Erwägung, dass die Versorgung mit Breitbandverbindungen nicht in allen Mitglied-staaten und Regionen der Europäischen Union gleich ist; in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Breitbandverbindungen in schwer zugänglichen (Inseln, Bergregionen usw.) und ländlichen Gebieten aufgrund der hohen Kosten für die Bereitstellung von Breitbandnetzen und -diensten eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass die geringe Nachfrage außerhalb städtischer Ballungsgebiete in der Europäischen Union dazu führt, dass weniger investiert wird und Breitbandbetreiber angesichts fehlender Gewinnaussichten entmutigt werden könnten,
O. in der Erwägung, dass noch immer erhebliche Unterschiede beim Ausbau von Breitbandverbindungen sowohl zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen als auch zwischen den alten und den neuen EU-Mitgliedstaaten bestehen; in der Erwägung, dass dies die Notwendigkeit für technologische Entwicklungen, neue Betreiber, denen bessere Möglichkeiten für einen Markteinstieg geboten werden, und klare Strategien zur Erhöhung der Innovationsgeschwindigkeit unterstreicht, die zur Entwicklung ländlicher Regionen und rückständiger Länder beitragen könnten,
P. in der Erwägung, dass für eine Verbesserung des Zugangs sozial benachteiligter Personen-gruppen Weiterbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden sollten, um Chancengleichheit zu gewährleisten,
Q. in der Erwägung, dass der Zugang zu funktional leistungsfähigen Breitbandverbindungen für alle Verbraucher in der Gemeinschaft unabhängig von ihrem Aufenthaltsort wichtig ist,
R. in der Erwägung, dass die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens eine wesentliche Vorraussetzung für einen offenen, wettbewerbfähigen und innovativen Markt im Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste ist; in der Erwägung, dass sich die Verfahren zur Einführung und Umsetzung des Rechtsrahmens von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden, wodurch es zur Aufsplitterung des einheitlichen Kommunikationsmarktes kommt,
S. in der Erwägung, dass jede Schule über einen Breitbandanschluss verfügen sollte, damit in Zukunft jedes europäische Kind Zugang zu einem Anschluss hat,
T. in der Erwägung, dass durch die digitale Umstellung und den Übergang von analogem zu digitalem Rundfunk Frequenzen von mehreren hundert Megahertz frei werden und sich somit die Möglichkeit zur Neuzuweisung von Frequenzen und zur Schaffung eines Frequenzbereiches, der als Allgemeingut auszuweisen ist, eröffnet,
Das Potenzial von Breitbandnetzen
1. betont die Möglichkeiten, die ein Binnenmarkt mit nahezu 500 Millionen Breitbandnutzern mit sich bringen würde, indem eine weltweit einzigartige kritische Masse von Nutzern geschaffen würde, was allen Regionen neue Möglichkeiten bieten, einen Zugewinn für jeden Nutzer bedeuten und Europa in die Lage versetzen würde, sich zu einer führenden wissensbasierten Gesellschaft zu entwickeln;
2. ist der Auffassung, dass ein allgemeiner Zugang zum Breitband eine wesentliche Voraussetzung für die soziale Entwicklung und bessere öffentliche Dienstleistungen ist und dass die öffentlichen Stellen alle Anstrengungen unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass alle Bürger einen Zugang zum Breitband haben, und somit zu ermöglichen, dass alle Teile der Bevölkerung von seinem Nutzen profitieren können, insbesondere in den weniger entwickelten Gebieten der Union;
3. teilt die Einschätzung, dass der Ausbau von Breitbandnetzen, die eine zuverlässige Datenübertragung auf einer wettbewerbsfähigen Bandbreite bieten, für das Wachstum von Unternehmen, die gesellschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der öffentlichen Dienste von wesentlicher Bedeutung ist;
4. betont, dass das Ausmaß der Breitbandentwicklung zwar nicht vorhergesehen oder geplant, aber durch ein kreatives und offenes Umfeld angeregt und unterstützt werden kann;
5. betont, dass ein umfassender Ausbau der Breitbandverbindungen den Binnenmarkt generell beleben würde;
Vernetzung Europas
6. hebt hervor, dass die Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbandverbindungen von wesentlicher Bedeutung für die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der Wissens-gesellschaft ist; hebt ferner hervor, dass eine solche Versorgung ebenso ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen ist und Breitbandverbindungen daher möglichst flächendeckend angeboten werden sollten;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Breitbandanschlüssen in jeder Schule, Universität und Bildungseinrichtung in der Europäischen Union sowie die Einführung von Fernunterricht zu fördern, damit in Zukunft kein europäisches Kind und kein Teilnehmer an Bildungsprogrammen in Europa ohne Anschluss bleibt;
8. stellt fest, dass zur Überwindung der digitalen Kluft die grundlegenden Strukturen wie Computeranschlüsse in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen gefördert werden müssen;
9. regt an, dass die Mitgliedstaaten ihre Breitbandinfrastrukturen kartieren, um die Abdeckung durch Breitbanddienste genauer angeben zu können;
Die Schlüsselrolle von Innovationen
10. ist der Ansicht, dass der Schlüssel zur Überwindung der Breitbandkluft in innovativen Technologien und in Technologien liegt, mit denen hochleistungsfähige Breitbandver-bindungen aufgebaut werden können; verweist in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass durch die neuen Technologien benachteiligte Regionen viele Entwicklungsstufen überspringen können;
11. weist darauf hin, dass die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für ländliche, dünn besiedelte und schwer zugängliche Gebiete (Inseln, Bergregionen usw.) und die Lösung ihrer schwerwiegenden Probleme von innovativen neuen Verwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) abhängig ist;
12. betont, dass neue Technologien an sich eine weiterreichende und integrativere Wirkung erzielen und dadurch fortschrittlichere Dienste möglich machen; betont außerdem, dass mit der Verfügbarkeit von Breitbandverbindungen Regionen, insbesondere die am wenigsten entwickelten Regionen, Unternehmen leichter anziehen können, die Telearbeit erleichtert wird, neue medizinische Diagnose- und Betreuungsdienste angeboten werden und eine Verbesserung der Bildungsstandards und der öffentlichen Dienstleistungen erreicht wird;
13. ist der Auffassung, dass die neuen Technologien interessante und kostengünstigere Lösungen für abgelegene und schwer zugängliche Gebiete (Inseln, Bergregionen usw.) und den ländlichen Raum bieten, da es durch drahtlose Verbindungen sowie durch mobile und satellitengestützte Kommunikation möglich wird, einen Breitbandzugang in Gebieten einzurichten, die bislang nicht vom Festnetz abgedeckt sind; weist darauf hin, dass diese neuen Technologien bei der Vergabe von Funkfrequenzen berücksichtigt werden müssen;
14. betont, dass die Entwicklung innovativer Technologien auf allen Ebenen gefördert werden sollte und dass erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Marktzugang zu fördern und einen gerechten Wettbewerb auf dem Markt sicherzustellen;
15. hält es für wichtig, die Forschung sowie Partnerschaften zwischen Universitäten, Gebietskörperschaften und Unternehmen im Bereich der IKT zu fördern;
16. fordert die Kommission auf, die Breitbandtechnologie und insbesondere mobile Breitband-lösungen als wichtige Punkte in den Arbeitsprogrammen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) zu berücksichtigen;
17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich um bedeutende Synergien zwischen ihren eigenen sektorbezogenen Programmen, z. B. dem RP7 und dem CIP, zu bemühen, einschließlich einer besseren Koordinierung mit internationalen Programmen und den für die Entwicklung der Breitbandverbindungen bereitgestellten Finanzmitteln aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums;
18. betont, dass die Breitbandverbindung in Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien den einzigen technisch einwandfreien Zugang zu Medienangeboten wie Internetfernsehen oder Internettelefonie bietet und somit eine Abspaltung der Bevölkerung im ländlichen Raum von der Gesellschaft in städtischen Regionen, in denen Breitbandversorgung gewährleistet ist, verhindert;
19. weist darauf hin, dass einige Bürger lediglich über Breitbandzugänge mit geringer Geschwindigkeit und Kapazität verfügen; ist der Ansicht, dass diese Verbindungen kein Ersatz für neuere Hochgeschwindigkeitsverbindungen sein sollten; besteht darauf, dass kein geographisches Gebiet und keine soziale Gruppe bei den Investitionen in neue und schnellere Technologien unberücksichtigt bleiben darf, nur weil bereits ein Zugang mit geringerer Qualität besteht;
20. stellt fest, dass sich die neuen drahtlosen Plattformen hervorragend dazu eignen, den Breitbandzugang in ländlichen Gebieten sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Technologieneutralität bei der Frequenzzuweisung; erinnert daran, dass die Kommission eine aktivere Frequenzpolitik anstrebt und dieses Vorhaben vom Parlament in seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik unterstützt wird ;
21. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten auf, bei der Frequenzverwaltung enger zusammenzuarbeiten, um die Nutzung von Frequenzen durch eine Vielzahl von drahtlosen und mobilen Technologien (Kabel und Satellit) zu vereinfachen;
22. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichend Frequenzen für die Nutzung durch Breitbandtechnologien zur Verfügung zu stellen;
Die Auswirkungen des Inhalts
23. betont, dass die digitale Kompetenz eine unverzichtbare Grundlage für die Nutzung der Möglichkeiten der Breitbandtechnologie darstellt, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Verantwortung des öffentlichen Bildungswesens; betont, dass der Zugang zu IKT und die IKT-Fertigkeiten der europäischen Bürger verbessert werden müssen;
24. fordert verbraucherorientierte Maßnahmen im Bereich der Fortbildung sowie der technischen Ausrüstung in der Informationstechnologie; unterstützt finanzielle sowie steuerliche Anreize für diese Maßnahmen;
25. ist der Ansicht, dass Anwendungen in den Bereichen E-Health, E-Government and E-Learning eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Nachfrage der Verbraucher nach Breitbandverbindungen zu erhöhen und somit die kritische Masse zu schaffen, die für den Erfolg großer Märkte in diesen Bereichen erforderlich ist;
26. ist der Ansicht, dass die Förderung von Breitbandanwendungen und -diensten durch öffentliche Stellen in Zusammenarbeit mit Unternehmen zu einer effizienten Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen beitragen und gleichzeitig Anreize für die Einrichtung von Breitbandzugängen schaffen kann, wodurch wiederum das Angebot bereichert werden könnte;
27. unterstreicht, dass die öffentlichen Stellen über den erforderlichen Handlungsspielraum verfügen, um die vorkommerzielle Auftragsvergabe zur Förderung der Bereitstellung innovativer Dienste über Breitbandnetze zu nutzen; stellt fest, dass die öffentlichen Stellen auch die Nachfrage vonseiten der Gemeinschaften und der Anbieter von Dienstleistungen koordinieren können, um die für neue Netzwerkinvestitionen erforderliche kritische Masse sicherzustellen; bestärkt die Kommission darin, diese Instrumente zu propagieren und deren Nutzung zu fördern;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Breitbandinternetlösungen und technologien bei der EDV-Umstellung von Behörden, des Bildungswesens und der kleinen und mittleren Unternehmen (z. B. Anwendungsdienstleister und Enddienstleister) Vorrang einzuräumen;
29. stellt fest, dass die Einführung von E-Services in Europa durch die Nutzung der Breitbandtechnologie zu einer weiteren Integration beitragen und sowohl die Kohäsion stärken als auch einen gemeinsamen Binnenmarkt im Elektronikbereich schaffen könnte; fordert, diesem Bereich bei der Verwendung von Mitteln aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Vorrang einzuräumen; betont zudem die Rolle, die solche Entwicklungsfonds in dieser Hinsicht bei der Unterstützung von Regionen spielen;
30. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die bei der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona 2003 vereinbarten Ziele hinsichtlich der Sicherstellung entsprechender Breitbanddienste für die europäischen Bürger zu erfüllen;
31. ist der Ansicht, dass es für die Menschen äußerst wichtig ist, dass ihnen ein möglichst umfassender Zugang zu hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen gewährleistet wird, unabhängig davon, an welchem Ort sie die Technologie ihrer Wahl benutzen; betont die Notwendigkeit von Zugangsnetzen und Übertragungsnetzen, die unterschiedlichen Betreibern offenstehen;
32. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten auf, die Verfügbarkeit von Onlineinhalten, insbesondere durch Maßnahmen zum angemessenen Schutz dieser Inhalte im digitalen Umfeld, zu fördern;
Die Dynamik des Marktes
33. führt an, dass der schnelle Aufbau von Breitbandverbindungen für die Steigerung der europäischen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und die Entstehung neuer Kleinunternehmen, die eine führende Rolle in verschiedenen Bereichen, wie z. B. in der Gesundheitsfürsorge, dem verarbeitenden Sektor oder bei Finanzdienstleistungen, übernehmen könnten, von wesentlicher Bedeutung ist;
34. ist der Ansicht, dass private Investitionen eine Schlüsselrolle für den weiteren Ausbau der Breitbandverbindungen und deren flächendeckendes Angebot haben; unterstreicht, dass den privaten Investoren auch die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre Investitionen zu refinanzieren, wenn eine vom Wettbewerb geprägte dynamische Entwicklung weiterhin gefördert und bessere Dienstleistungen sowie mehr Innovationen und Auswahl für die Verbraucher geboten werden sollen;
35. betont, dass von der Industrie aufgestellte, offene und interoperable Standards auf technischer, rechtlicher und semantischer Ebene ausschlaggebend sind, um Größenvorteile zu ermöglichen, einen freien, nicht diskriminierenden Zugang zur Informationsgesellschaft sicherzustellen und den schnellen Einsatz von Technologien zu fördern;
36. fordert die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit der Industrie zusammenzuarbeiten und Lösungen für Probleme zu finden (wie z. B. Mikrozahlungen, Sicherheit und Vertrauen, Interoperabilität und Verwaltung digitaler Rechte), die die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Breitbandbereich behindern;
Ein Anreize bietender und klarer Rahmen
37. betont, dass die Rolle der Europäischen Union darin besteht, ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von Innovationen und die Einführung neuer Technologien zu schaffen, indem sie ein ordnungspolitisches Umfeld bietet, das den Wettbewerb sowie private Investitionen fördert, und die einschlägigen Fonds zur Erhöhung der Nachfrage nach Breitbanddiensten und, soweit gerechtfertigt, zur Unterstützung der notwendigen Infrastruktur nutzt;
38. weist darauf hin, dass die Behörden bei der Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen eine wichtige Rolle spielen und sowohl Maßnahmen zur Nachfragesteigerung als auch Investitionen in feste Infrastrukturen in Betracht ziehen sollten; fordert einen klaren Rahmen für Infrastrukturinvestitionen, die nicht zu Marktverzerrungen führen und Privatunternehmen nicht übervorteilen dürfen; begrüßt, dass die Kommission die Vorschriften für staatliche Beihilfen im Hinblick auf die Beteiligung öffentlicher Stellen an den Programmen zur Entwicklung der Breitbandverbindungen präzisiert hat;
39. betont, dass die Hauptaufgabe der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Förderung von Breitbandverbindungen darin besteht, ein Umfeld zu schaffen, in dem Rechtssicherheit herrscht, der Wettbewerb belebt wird und Investitionen gefördert werden; betont, dass zum Erreichen dieser Ziele der Rechtsrahmen der Europäischen Union für die elektronische Kommunikation wirksam umgesetzt werden muss; bekräftigt, dass unbedingt wettbewerbsorientierte Marktbedingungen zu gewährleisten sind und alle Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste anwenden und umsetzen sowie effektive, unabhängige und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Regulierungsbehörden sicherstellen müssen;
Wettbewerbsregeln und Verbraucherschutz
40. unterstreicht die Schlüsselrolle, die der Markt bei der Ausweitung und Weiterentwicklung innovativer Dienstleistungen spielt; betont jedoch, dass die nationalen Regulierungs-behörden, Wettbewerbsbehörden und nationalen sowie lokalen Regierungsstellen unbedingt der Förderung eines stärkeren Wettbewerbs und von Investitionen auf den Breitband-märkten, der Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung marktbeherrschender Positionen und Kartelle sowie dem Abbau von Hindernissen beim Marktzugang Vorrang einräumen müssen, so dass der Markt in der Lage ist, Innovationen hervorzubringen;
41. nimmt zur Kenntnis, dass der europäische Markt für Breitband durch zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet ist; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die sektorspezifische Regulierung der IKT-Industrie von Anfang an als Übergangslösung zur Öffnung der Märkte angelegt war und mittelfristig der Übergang zur alleinigen Anwendung der allgemeinen Wettbewerbsregeln erfolgen muss;
42. betont, dass die bevorstehende Überprüfung des Rechtsrahmens darauf abzielen muss, freien Zugang und fairen Wettbewerb für alle Betreiber sicherzustellen;
43. ist der Auffassung, dass für eine beschleunigte Versorgung mit Breitband in ländlichen Regionen der freiwilligen gemeinsamen Nutzung von Netzen durch Infrastrukturbetreiber keine Beschränkungen auferlegt werden sollte; hebt hervor, dass solche Vereinbarungen zwischen Infrastrukturbetreibern ein wirksames Mittel für den Breitbandausbau in Regionen darstellen, in denen keine zur Übertragung von Breitbanddiensten geeignete Infrastruktur besteht und die künftige Nachfrage nicht den Betrieb mehrerer Netze erlauben würde;
44. betont, dass auf der Ebene der lokalen Gemeinschaften im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften Breitbandinfrastrukturen aufgebaut werden müssen und dabei dem gleichberechtigten Zugang Rechnung zu tragen ist;
45. betont, dass Wettbewerb und wirksame sowie angemessene Regeln für die Öffnung des Breitbandmarktes den größten Anreiz für den Ausbau der Breitbandverbindungen, d. h. für die Einführung, die Geschwindigkeit und die Vielfalt des Dienstleistungsangebots, bieten;
46. betont, dass einerseits technologische Neutralität erforderlich ist und andererseits eine Fragmentierung vermieden werden muss und darüber hinaus die technologischen Trends und die Bedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen sind, so dass die europäischen Regulierungsbehörden dazu bewegt werden, neue Lösungen anzubieten und gleichzeitig stabile Voraussetzungen zu schaffen;
47. betont, dass die funktionsbezogenen Entflechtung der Zugangsnetze auf dem Markt etablierter Unternehmen im Hinblick auf ihren Betrieb Vorteile mit sich bringen und eine gleiche und gerechte Behandlung aller Betreiber sicherstellen könnte;
48. fordert die Kommission auf, in ihrem kommenden Grünbuch über den Universaldienst die Bereitstellung von Internetanschlüssen in der gesamten Europäischen Union zu angemessenen und erschwinglichen Tarifen für alle Bürger, einschließlich jener mit niedrigen Einkommen, sowie für ländliche und kostenintensive Gebiete zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Änderung der bestehenden Universaldienstverpflichtungen erforderlich ist; erwartet zudem, dass sich das Grünbuch mit Verbraucherinteressen im Hinblick auf eine sichere und zuverlässige Breitbandnutzung auseinandersetzt;
Bedarfsgerechte öffentliche Förderung
49. betont, dass öffentliche Finanzmittel nur in den Fällen verwendet werden sollten, in denen die Schaffung einer Breitbandinfrastruktur für Privatunternehmen wirtschaftlich nicht tragfähig ist, und diese Mittel nicht dazu dienen sollten, neben einer bereits bestehenden Infrastruktur, die für Breitbanddienste verwendet werden kann, eine weitere aufzubauen;
50. betont, dass die öffentlichen Mittel der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft wettbewerbsneutral eingesetzt werden und zu wirtschaftlich nachhaltigen Investitionen beitragen sollten; betont, dass öffentliche Aufträge auf dem Wege offener, transparenter, vom Wettbewerb geprägter und nicht diskriminierender Ausschreibungen vergeben werden sollten;
51. betont, dass die öffentlich finanzierten Infrastrukturen zu gleichen Zugangsbedingungen bereitgestellt werden und keinen Dienstleistungsanbieter bevorzugen sollten;
52. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und insbesondere ihre Regionen und Gemeinden, zusätzlich zu den Marktkräften, Anreize für die Belebung des Breitbandmarktes in benachteiligten Regionen schaffen könnten; betont, dass die Strukturfonds und der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Rolle im Hinblick darauf spielen sollten, die Regionen bei der Stärkung der Nachfrageseite der Informationsgesellschaft zu unterstützen;
53. weist darauf hin, dass öffentlich finanzierte Investitionen in Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der EU-Wettbewerbsregeln möglich sein müssen;
54. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass allen Dienstleistungs-anbietern ein gleichberechtigter Zugang zu Breitbandnetzen gewährt wird, die aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden; ist zudem der Auffassung, dass die nationalen Regulierungsbehörden befugt sein sollten, Anforderungen für die Offenlegung in den Vorschriften festzulegen und diese auch durchzusetzen, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen;
55. weist auf die Notwendigkeit hin, die regionale Entwicklung mit der europäischen Breitband¬politik, einschließlich der Verwendung von Mitteln aus regionalen Fonds und des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, für die Entwicklung mobiler Breitbandlösungen oder die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zu verknüpfen;
56. fordert die Kommission auf, Leitlinien zur Nutzung der Strukturfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterzuentwickeln und zu überprüfen, um den Ausbau und die Nutzung von Breitbandverbindungen zu fördern; fordert die Kommission insbesondere auf, präzise Leitlinien vorzulegen, die die Nutzung der Strukturfonds für den Ausbau der Breitbanddienste auch in den Bereichen vorsehen, in denen solche Dienste zum Teil bereits bestehen;
57. fordert die Kommission auf, für die für Breitbandprojekte gewährte finanzielle Unterstützung Leitlinien vorzugeben und bewährte Verfahren bei der Einhaltung der Regeln für staatliche Beihilfen zu verbreiten;
58. fordert die Kommission auf, die Verwendung von EU-Mitteln auch für die Erneuerung oder die Ersetzung von Breitbandnetzen zu ermöglichen, die nicht über Verbindungen mit hinreichender funktionaler Leistungsfähigkeit verfügen;
59. fordert die Kommission auf, entsprechende Informationen und Statistiken vorzulegen, die Auswirkung der Beihilfen aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes auf die geförderten Regionen zu bewerten und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen der Europäischen Union zu fördern;
60. fordert die Kommission auf, eingehend zu prüfen, ob der Rechtsrahmen vollständig umgesetzt wurde und ob die Regeln über staatliche Beihilfen regelmäßig Anwendung finden, wenn Investitionen im Breitbandbereich aus den Strukturfonds oder dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden sollen; fordert die Kommission zudem auf sicherzustellen, dass die EU-Mittel verwendet werden, um den Verbreitungs¬grad von IKT innerhalb der Europäischen Union unter Berücksichtigung der effizientesten Lösungen zu verbessern, ohne bestimmte Marktteilnehmer oder Technologien zu bevorzugen; stellt zudem fest, dass eine solche Verwendung von EU-Mitteln nur in unterversorgten Gebieten und in Fällen, in denen offensichtlich keine andere Investitionsquelle für die Schaffung einer Breitbandinfrastruktur existiert, zulässig sein sollte; betont, dass alle Entscheidungen transparent sein sollten und auf nationalen sowie europäischen Websites veröffentlicht werden müssen, die mit den Wettbewerbsbehörden verlinkt sind;
61. ist der Auffassung, dass eine öffentliche Intervention in Form von Krediten und Zuschüssen, die häufig durch öffentlich-private Partnerschaften bereitgestellt werden, in unterversorgten Gebieten ausgebaut werden sollte;
62. ist zudem der Auffassung, dass die öffentliche Förderung für Breitbandinfrastrukturen den Grundsatz der Technologieneutralität befolgen muss, also weder von vornherein eine bestimmte Technologie bevorzugen noch die technologische Auswahl der Regionen einschränken darf, aber gleichzeitig eine Fragmentierung der technischen Infrastruktur verhindern, die Entwicklungstrends und die künftigen Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigen und den Aufbau leistungsfähigerer Breitbandverbindungen unterstützen sollte;
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63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.