das sind genau die fragen die man stellen muss. die meisten davon wurden hier im forum ja bereits in verschiedenen zusammenhängen und von verschiedenen mitstreitern gestellt aber in der konzentrierten form als kleine anfrage ist das schon interessant. besonders gut gefällt mir die art der fragestellung: kurz, knapp und eindeutig. da darf man wirklich auf die antwort gespannt sein
um die diskussion zu erleichtern habe ich ausnahmsweise die fragen hier einkopiert und hoffe, dass das okay ist.
DIE LINKE. hat geschrieben:Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung, bis 2008 98 Prozent aller Haushalte in Deutschland mit einem Internetanschluss mit einer Übertragungsrate von 128 Kilobit pro Sekunde zu versorgen, erreicht und wie viel Prozent der Haushalte können momentan mit einem Breitbandanschluss versorgt werden?
2. Teilt die Bundesregierung die Aussage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Landkreistages, dass 5 bis 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zum schnellen Internet mit einer Übertragungsrate von 1 Megabit pro Sekunde haben? Wenn nein, welche anderen Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich dieser Übertragungsrate vor?
3. Ist es möglich, mit dem Breitbandatlas die Unterversorgung mit Breitband nach Bundesländern und Kommunen exakt aufzuschlüsseln? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viel Geld ist bisher in die Erstellung aller Versionen des Breitbandatlas geflossen, woher stammen diese Mittel, und wie viel Geld hat die Bundesregierung bisher für andere Gutachten bzw. Studien zu diesem Thema bezahlt?
5. Stellt die mangelhafte Versorgung mit Breitbandanschlüssen in vielen Regionen aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr einer teilweisen Abkapselung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vom a) technischen Fortschritt, b) kultureller und politischer Teilhabe dar?
6. Welche Handlungsaufträge bezüglich der fehlenden Breitbandversorgung leitet die Bundesregierung aus dem Artikel 72 des Grundgesetzes (GG) ab, der „die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ fordert?
7. Welche Handlungsaufträge bezüglich der fehlenden Breitbandversorgung leitet die Bundesregierung aus dem Artikel 87f GG ab, wonach die Bundesregierung verpflichtet ist, im Bereich der Telekommunikation für „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ zu sorgen?
8. Teilt die Bundesregierung die Aussage des Geschäftsführers des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der am 26. November 2007 sagte, „wenn es gelingt, alle Kräfte auf diese Weise zu bündeln und mit bereits bestehenden Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene zu koordinieren, sollten innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate 90 Prozent der derzeit nicht versorgten Gemeinden einen Zugang zum schnellen Internet bekommen können.“?
Wenn nein, warum nicht, und in wie viel Monaten will die Bundesregierung dieses Ziel – gemessen an einer Versorgung mit einer Mindestgeschwindigkeit von 1 Megabit pro Sekunde – erreichen?
9. Welche staatlichen Förderprogramme stehen in welchem finanziellen Umfang in diesem Jahr und den kommenden Jahren zur Schließung von Breitbandlücken zur Verfügung?
10. Vorausgesetzt, alle Mittel würden abfließen, wie viele der unterversorgten Gemeinden erhielten so einen Breitbandanschluss?
11. Wie steht die Bundesregierung zu der Entwicklung, dass in größeren Städten verschiedene Telekommunikations-Konzerne parallel mehrere Hochgeschwindigkeitsnetze ausbauen, während in vielen ländlichen Regionen noch nicht einmal ein einfacher Breitbandschluss zur Verfügung steht?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der schleppenden Erschließung der Breitbandlücken, ernsthaft zu prüfen, Breitbandanschlüsse als Universaldienst zu definieren? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
13. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um auf europäischer Ebene die mangelhafte Breitbandversorgung in vielen Regionen zu thematisieren? Welche konkreten Entwicklungen und Erfolge haben sich daraus ergeben?
14. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, auf europäischer Ebene unverzüglich darauf hinzuwirken, dass a) in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie (Richtlinie 2002/22/EG) der zweite Halbsatz gestrichen wird, der den Mitgliedsstaaten verbietet, den Universaldienst auszuweiten, wenn damit Unternehmen zur Finanzierung herangezogen werden, und dass b) Internetanschlüsse mit schnellen Übertragungsraten in die Universaldienstrichtlinie als Universaldienst aufgenommen werden?
15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Schweizer Modell des Breitband-Universaldienstes?