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STELLUNGNAHME ZUM ROUTERZWANG

BeitragVerfasst: 05.11.2013 18:19
von geteilt.de
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Thema von: bru62
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Die Bundesnetzagentur hat am 25.09.2013 um Stellungnahmen zum Thema "Schnittstellen an Netzabschlusspunkten" gebeten.

Dazu wurde von -geteilt.de- folgendes Statement abgegeben:

Schnittstellen an Netzabschlusspunkten
Stellungnahme zur Anhörung der Bundesnetzagentur

1. Verbraucherrechte und Wettbewerb

Im Zuge der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte entstand das Recht auf freie Wahl des Teilnehmerendgerätes. Der übliche Netzabschlusspunkt wurde die "TAE-Dose". Dieser Entwicklung ging voraus, dass bis dahin Verbrauchern amtlich genehmigte Endgeräte vorgeschrieben wurden. Dies führte zu überhöhten Preisen und regelmäßig hinter dem technischen Fortschritt zurück bleibenden Leistungsparametern (z. B. von Modems).

Der nach der Liberalisierung frei gegebene Wettbewerb brachte erhebliche Innovationen und sinkende Endkundenpreise. Verbraucher konnten Geräte wählen, die für sie den besten Gebrauchswert haben.

Es muss befürchtet werden, dass diese Entwicklung umgekehrt wird, wenn der Netzabschlusspunkt hinter das Leitungsabschlussgerät verlegt wird. Der Anreiz, neue Produkte zu entwickeln, wird sinken. Verbraucher werden entmündigt. Zurück gehende Nachfrage aber wird letztlich innovationshemmend wirken. Am Ende könnte es durch fehlende, auf individuellen Kundenwünschen aufbauende Angebotsstrukturen zu einer reduzierten Modellgestaltung kommen. Damit jedoch entsteht die Grundlage einer Re-Monopolisierung mit den eingangs genannten Problemen. Die bei verschiedenen Anbietern bereits geübte Praxis, z. B. WLAN nur gegen Aufpreis zuzulassen, ist ein deutliches Indiz dafür. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht erscheint auch die vorgeschlagene Alternative, hinter einem vom Provider vorgeschriebenen Leitungsabschlussgerät verbrauchereigene Router zu betreiben, unsinnig.

2. Fragen der Netzneutralität und Datensicherheit

Die freie Wahl des Leitungsabschlussgerätes garantiert, dass Verbraucher alle Dienste und Funktionen nutzen können, die sie benötigen. Wird ein vom Provider willkürlich ausgewählter Router eingesetzt, kann vom Anbieter festgelegt werden, welche Dienste freigegeben sind oder ggf. gesperrt bzw. gegen gesonderten Aufpreis verfügbar gemacht werden. Dies widerspricht den Grundsätzen der Netzneutralität, wonach es nicht zu einer willkürlichen Einschränkung der Durchleitung von Datenpaketen kommen darf.

Providereigene Router ermöglichen es dem Netzbetreiber, nach eigenem Ermessen Konfigurationsänderungen vorzunehmen, die nicht immer im Kundeninteresse liegen müssen.
Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Sicherheit der Kunden beeinträchtigt wird, da der Anbieter über seine Box Zugang zum internen Netzwerk des Kunden bekommen könnte. Insbesondere hinsichtlich der NSA-Affäre ein unserer Meinung nach nicht unwichtiger Punkt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das aufgrund von Konfigurationsfehlern oder nicht schnell geschlossenen Sicherheitslücken unbefugte Personen den Zugriff auf Daten des Nutzers erlangen. Diese Gefahr wird durch die große Anzahl gleichartiger Geräte potenziert, die im Netz eines Providers betrieben werden. Eine Sicherheitslücke öffnet quasi die lokalen Netzwerke aller Nutzer.

3. Fazit

Aus Verbrauchersicht spricht nur wenig für eine Verlegung des Netzabschlusspunktes hinter das Leitungsabschlussgerät. Die Wahlfreiheit, welche Features genutzt werden wollen, wird eingeschränkt. Netzneutralität und Datensicherheit sind gefährdet. Die von Providern ins Feld geführte Vereinfachung des Supports und die Möglichkeit der Fernwartung durch Netzbetreiber heben die beschriebenen Nachteile bei Weitem nicht auf.

Aus beschriebenen Gründen fordert der Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung
-geteilt.de- e. V. die Beibehaltung bzw. die Wiedereinführung des in Modell A beschriebenen Szenarios, wonach der Netzabschlusspunkt vor dem Leitungsabschlussgerät liegt. Alle anderen Modelle werden abgelehnt.


Informationen:
Stellungnahme als PDF-Download
Mitteilung 398/2013 der BNetzA
Diskussion zur Erarbeitung der Stellungnahme
Pressemitteilung