Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.
besonders interessant ist dies im zusammenhang mit §13 TMG:
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
siehe auch: http://www.datenschutzbeauftragter-onli ... ls-problem
wieso eigentlich immer und immer wieder das LG hamburg?