„Breitband-Universaldienst verstößt gegen jede wirtschaftliche Vernunft“
TK-Experten aus Bundestag und Unternehmen diskutieren beim Tele-Kompass des VATM über staatlichen Zwangsausbau und Netzneutralität
Köln, 13. Mai 2011. Brauchen wir einen Universaldienst bei der Breitbandversorgung? Muss Netzneutralität in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben werden? Das waren zwei der Schwerpunkte beim Tele-Kompass Berlin-Mitte des VATM unter dem Titel „Was bringt das neue TKG?". In der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin diskutierten darüber die Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek (CDU), Martin Dörmann (SPD), Sebastian Blumenthal (FDP) und Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen). Dr. Gerald Wiesch, Vorsitzender des Länderarbeitskreises Telekommunikation und TK-Referent im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium, sprach sich vor 110 Gästen klar gegen einen Universaldienst für Hochgeschwindigkeitsanschlüsse aus. „Dieser wäre nicht ansatzweise effizient und würde den Steuerzahler viel Geld kosten – er bietet also keine Alternative zum Ausbau im Wettbewerb", sagte Wiesch in seiner Begrüßungsrede am Mittwochabend. Einen neuen Vorschlag machte der TK-Experte der SPD, Martin Dörmann.
Grundsätzlich waren sich die Politiker einig, dass beim Breitbandausbau deutliche Fortschritte erzielt worden sind – insbesondere auch durch die Versteigerung der terrestrischen Frequenzen aus der Digitalen Dividende und deren Nutzung für mobile Internetanbindung. „Damit bekommen wir wahrscheinlich die Grundversorgung hin. Die letzten Lücken können dann zum Beispiel via Satellit geschlossen werden", meinte Dörmann. Zur gesetzlichen Absicherung einer solchen flächendeckenden Versorgung schlug er die Festlegung eines Breitbandanschlusses als Universaldienst vor. Erst müsse aber ermittelt werden, was die von der Mehrheit der tatsächlichen Nutzer verwendete Bandbreite ist. Ende 2012 sei dann zu prüfen, ob eine Versorgung mit dieser Bandbreite umgesetzt wurde. „Ein Universaldienst, der eine höhere Bandbreite vorschreibt, als die, über die die Mehrheit der Nutzer verfügt, wäre EU-rechtlich allerdings nicht zulässig", sagte Dörmann zudem.
Als sehr positiv bewertete Thomas Jarzombek (CDU) die Entwicklung beim Breitbandausbau: „Bis Ende des Jahres werden die weißen Flecken mit LTE versorgt sein. Und durch die technologische Evolution werden auch die weiteren Ziele der Breitbandstrategie erreicht werden.“ Er kritisierte die „ständige Schlechtrederei“ bei der Breitbandversorgung und appellierte, die Entwicklung bis Ende des Jahres abzuwarten, „bevor unnötig Geld für redundante Infrastrukturen ausgegeben wird“. Sollten Ende 2011 tatsächlich doch noch Lücken bestehen, könne man etwa über gezielte Zuschüsse für Tiefbaumaßnahmen nachdenken.
Auch Sebastian Blumenthal (FDP) hält allenfalls staatliches Eingreifen bei festgestelltem Marktversagen für sinnvoll. Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete die Situation anders: „Wir werden empfehlen, die Einführung eines Universaldienstes zu diskutieren – nicht in Richtung Glasfaser, sondern hinsichtlich einer Grundversorgung."
Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt an dem Abend vor der ersten Lesung der TKG-Novelle im Deutschen Bundestag bildete das Thema Netzneutralität. Erneut wurde deutlich, dass die Schwierigkeiten bereits bei der Definition des Begriffes beginnen. Einigkeit herrschte darin, dass auch in Zukunft kein Anbieter und keine Inhalte diskriminiert werden dürfen. Jarzombek und Blumenthal können sich eine Priorisierung und Qualitätsklassen für hochbitratige und/oder zeitkritische Anwendungen als bewusste Entscheidung des Kunden sowie sicheres Netzwerkmanagement vorstellen – wenn Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gewährleistet sind. „Gegebenenfalls muss dies durch die Bundesnetzagentur sichergestellt werden", sagte Jarzombek. Auch Dörmann kann sich das vorstellen, möchte aber eine klare Definition und Absicherung von Netzneutralität im Gesetzestext des TKG festschreiben – „ohne zu überregulieren“. Auch er setze auf den Wettbewerb als Regulativ. „Aber es ist gut, wenn wir eine Keule haben, die die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde schwingen kann.“
Rößner hingegen sprach sich gegen neue Qualitätsklassen und Priorisierung im Internet aus. Sie befürchte Nachteile bei der sozialen Teilhabe, wenn für Geld höhere Qualität buchbar sei. Hinsichtlich des eventuellen Bezahlens für höhere Qualität meinte Jarzombek: „Ich möchte keinen Sozialismus im Internet. Die Übertragungsgeschwindigkeit ist bei einem VoIP-Telefonat wesentlich entscheidender als beim Versand einer pdf-Datei. Und das Beispiel Skype hat zudem gezeigt, dass der Wettbewerb im Markt funktioniert und auch dadurch Diskriminierungen verhindert werden können.“
Ein klares Plädoyer für den Wettbewerb im TK-Markt und beim Infrastrukturausbau hielt Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung der Vodafone D2 GmbH, in seiner Keynote. Er warnte davor, der Verlockung kurzfristiger politischer Interessen und Ziele zu erliegen. „Stattdessen brauchen wir eine langfristige Vision, einen Masterplan 2020/2030. Wir benötigen regulatorische Grundlagen, damit der TK-Markt Schrittgeber für das Hightech-Land Deutschland bleiben kann. Und wir brauchen weiterhin Technologievielfalt.“ Er nannte die für Unternehmen, Verbraucher und Staat erfolgreiche Entwicklung des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunkmarkt beispielhaft. „Sie kann eine Blaupause für viele andere Märkte sein.“ Ein einseitiger Universaldienst würde gegen jede wirtschaftliche Vernunft verstoßen. „Statt Preiswettbewerb und technischen Innovationen gäbe es Stillstand“, betonte Ellerbeck.
Der Tele-Kompass Berlin-Mitte fand mit freundlicher Unterstützung der Vodafone D2 GmbH statt.
Mobilfunkbetreiber führen an, dass durch LTE bis Ende des Jahres 2011 die von der Bundesnetzagentur identifizierten weißen Flecken der Vergangenheit angehören würden. Damit werde LTE faktisch zum Universaldienst, und zwar ohne staatliches Eingreifen.
Mobilfunkbetreiber führen an, dass durch LTE bis Ende des Jahres 2011 die von der Bundesnetzagentur identifizierten weißen Flecken der Vergangenheit angehören würden.
lionheart25 hat geschrieben:Die ganze Novelle bringt doch nix solange nicht drinsteht "xx Mbit per BreitbandKABEL".
Solange Funklösung mit einem eher eingeschränkten Kontingent an Bandbreite als gleichwertig gesehen werden zum Kabelanschluß und Volumenbeschränkungen weiter erlaubt sind, ist doch egal was im Gesetz drinsteht.
Nenunikat hat geschrieben:Doch, die Novelle würde schon etwas bringen, wenn man beispielsweise 16 MBit/s festsetzt - und dabei eine Begrenzung auf ein paar wenige GB Volumen verbietet.
Dann fallen auf Grund der Leistungfähligkeit schon eine Menge weniger leistungsfähiger Technologien als Alternative aus.
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