Aktuelles Anwendungsschreiben veröffentlicht
Steuerliche Förderung von Breitbandanschlüssen
Wie das Bundesministerium der Finanzen in einem Anwendungsschreiben zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen nach §35a EStG bekannt gibt, sind die Kosten für den Breitbandanschluss auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes bis zu 1.200 Euro (20 Prozent der maximal anrechenbaren Handwerkerleistungen von 6.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Das schafft Rechtssicherheit bezüglich der Absetzbarkeit solcher Maßnahmen und kann somit die Attraktivität neuer Hausanschlüsse wie beispielsweise per Glasfaser und von Breitbandanschlüssen generell erhöhen.
Das Anwendungsschreiben im Wortlaut kann hier herunter geladen werden.
Damit ist ein in der Breitbandstrategie der Bundesregierung enthaltener Baustein umgesetzt worden.